FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

FAQ

Ist die Besichtigung einer Immobilie mit einem Immobilienmakler kostenlos?

Jede Besichtigung eines Objektes mit einem Makler ist gleich wie bei einem privaten Verkäufer kostenlos.

Der Makler möchte von mir eine Unterschrift bei der ersten Besichtigung.

Es handelt sich hierbei lediglich um eine Besichtigungsbestätigung. Diese gibt dem Makler Auskunft über Ihre Identität und ermöglicht ihm einen Arbeitsnachweis gegenüber dem Verkäufer zu bringen. Sie erhalten im Gegenzug die wesentlichen Informationen zum Objekt und den Nebenkosten in schriftlicher Form. Durch diese Unterschrift entstehen weder Kosten noch Verpflichtungen.

Wann entsteht eine Provisionsplicht gegenüber dem Makler?

Nach Besichtigung und Übergabe eines Exposés sowie der Nebenkostenübersicht mit anschließendem rechtswirksamem Kaufanbot, es sei denn es handelt sich um einen Alleinvermittlungsauftrag.

Wer trägt die Kaufnebenkosten?

Die Kaufnebenkosten werden vom Käufer bezahlt, welcher auch den Vertragserrichter bestimmen darf. Die Kosten der Lastenfreistellung des Objektes trägt der Abgeber.

Wie hoch ist die Provisionspflicht?

Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

  • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
  • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück

bei einem Wert

  • bis € 36.336,42 je 4% vom Kaufpreis
  • von € 36.336,43 bis € 48.448,50 je € 1.453,46
  • ab € 48.448,51 je 3% vom Kaufpreis

von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zuzüglich 20% USt.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

In Summe rund 10%. Anbei eine Aufschlüsselung:

  1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung.......... 3,5%
    (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
  2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht).......... 1,1%
  3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
  4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
  5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
  6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)
  7. Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)

Wo wird der Kaufvertrag errichtet?

Ein Rechtsanwalt oder Notar, welcher vom Käufer bestimmt wird.

Ab welchem Zeitpunkt ist ein Kaufanbot rechtsgültig?

Wenn es in der angegebenen Frist rechtsverbindlich angenommen wurde.

Wann ist der Kaufpreis zu bezahlen?

Nach Vereinbarung, zumeist über ein Treuhandkonto.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Mit beidseitiger Unterfertigung des Kaufanbotes.

Brauche ich für jedes Objekt, welches ich verkaufe, einen Energieausweis?

Ja, der Energieausweis ist für jedes bewohnbare Objekt vorgeschrieben. Als Ausnahme gilt z.B. ein Haus, für welches ein rechtskräftiger Abrissbescheid vorliegt.

Ich habe mehrere unterschiedliche Preise von verschiedenen Energieausweiserstellern für mein Haus erhalten. Kann das sein?

Das ist leider durchaus der Fall.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist 10 Jahre ab der Ausstellung gültig.

Muss ich die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen?

Nein, nicht dauerhaft. Da eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist, wird die Versicherung bis zur Grundbuchseintragung übernommen und kann ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 30 Tagen gekündigt werden.

Haben sie auch eine Frage?

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