FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

FAQ

Ist die Besichtigung einer Immobilie mit einem Immobilien­makler kostenlos?

Jede Besichtigung eines Objektes mit einem Makler ist gleich wie bei einem privaten Verkäufer kostenlos.

Der Makler möchte von mir eine Unterschrift bei der ersten Besichtigung.

Es handelt sich hierbei lediglich um eine Be­sichtigungs­bestätigung. Diese gibt dem Makler Auskunft über Ihre Identität und ermöglicht ihm einen Arbeits­nachweis gegenüber dem Verkäufer zu bringen. Sie erhalten im Gegenzug die wesentlichen Informationen zum Objekt und den Nebenkosten in schriftlicher Form. Durch diese Unterschrift entstehen weder Kosten noch Verpflichtungen.

Wann entsteht eine Provisions­pflicht gegenüber dem Makler?

Nach Besichtigung und Übergabe eines Exposés sowie der Neben­kosten­übersicht mit an­schließendem rechts­wirksamem Kaufanbot, es sei denn es handelt sich um einen Allein­ver­mittlungs­auftrag.

Wer trägt die Kaufnebenkosten?

Die Kaufneben­kosten werden vom Käufer bezahlt, welcher auch den Vertrags­errichter bestimmen darf. Die Kosten der Lasten­frei­stellung des Objektes trägt der Abgeber.

Wie hoch ist die Provisionspflicht?

Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

  • Liegenschaften oder Liegen­schafts­anteilen
  • Liegen­schafts­anteile, an denen Wohnungs­eigentum besteht oder ver­ein­barungs­gemäß begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltungen für Super­ädifikate auf einem Grundstück

bei einem Wert

  • bis € 36.336,42 je 4 % vom Kaufpreis
  • von € 36.336,43 bis € 48.448,50 je € 1.453,46
  • ab € 48.448,51 je 3 % vom Kaufpreis

von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zuzüglich 20 % USt.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

In Summe rund 10 % vom Kaufpreis. Anbei eine Aufschlüsselung:

  1. Grund­erwerb­steuer vom Wert der Gegen­leistung .......... 3,5 %
    (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
  2. Grund­buchs­ein­tragungs­gebühr (Eigentumsrecht) .......... 1,1 %
  3. Kosten der Vertrags­errichtung und grund­bücher­lichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkunden­er­richters sowie Barauslagen für Be­glaubigungen und Stempelgebühren
  4. Verfahrenskosten und Ver­waltungs­abgaben für Grund­verkehrs­verfahren (länderweise unterschiedlich)
  5. Förderungs­darlehen bei Wohnungs­eigentums­objekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außer­ordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechts­anspruch auf Übernahme eines Förderungs­darlehens.
  6. Allfällige Anlieger­leistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Auf­schließungs­kosten und Kosten der Bau­reif­machung des Grundstückes) sowie An­schluss­gebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)
  7. Vermittlungs­provision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)

Von wem wird der Kaufvertrag errichtet?

Vom Rechtsanwalt oder Notar, welcher vom Käufer bestimmt wird.

Ab welchem Zeitpunkt ist ein Kaufanbot rechtsgültig?

Wenn es in der ange­gebenen Frist rechts­verbindlich ange­nommen wurde.

Wann ist der Kaufpreis zu bezahlen?

Nach Vereinbarung, zumeist über ein Treuhandkonto.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Mit beidseitiger Unterfertigung des Kaufanbotes.

Brauche ich für jedes Objekt, welches ich verkaufe, einen Energieausweis?

Ja, der Energieausweis ist für jedes bewohnbare Objekt vorgeschrieben. Als Ausnahme gilt z.B. ein Haus, für welches ein rechtskräftiger Abrissbescheid vorliegt.

Ich habe mehrere unter­schied­liche Preise von ver­schiedenen Energie­aus­weis­erstellern für mein Haus erhalten. Kann das sein?

Das ist leider durchaus der Fall.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist ab der Ausstellung 10 Jahre gültig.

Muss ich die Gebäude­ver­sicherung des Vor­besitzers übernehmen?

Nein, nicht dauerhaft. Da eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist, wird die Versicherung bis zur Grund­buchs­eintragung über­nommen und kann ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 30 Tagen gekündigt werden.

Haben sie auch eine Frage?

© 2026 Pegasus Immobilien e.U. Alle Rechte vorbehalten!