Energieausweis

ENERGIE

Energieauweis

Dieses Dokument muss nach der Einführung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) seit 1. Jänner 2009 bei der Vermietung, Verpachtung und beim Verkauf von Wohnungen, Häusern und Geschäftsräumlichkeiten den Mietern bzw. Käufern vorgelegt werden. Diese Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter. Seit 1. Dezember 2012 müssen in Immobilieninseraten, egal ob in Print- oder Onlinemedien, sowohl der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) als auch der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) des Gebäudes angegeben werden.

Mit diesem Ausweis wird ein Gebäude energetisch bewertet und informiert mittels der Energiekennzahlen über den Energie-Normverbrauch sowie die Gesamtenergieeffizienz. Die Ausweisvorlage bzw. die unterlassene Vorlage oder Aushändigung eines Energieausweises hat gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen. Bei Verstoß gegen die Pflichten gibt es außerdem Verwaltungsstrafbestimmungen.

Rechtsgrundlage:

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